Kostenübernahme (nach Abzug des jährlichen Selbstbehalts)
Jährlicher Selbstbehalt
Kostenübernahme (nach Abzug des jährlichen Selbstbehalts)
Jährlicher Selbstbehalt nach Wahl
Kostenübernahme (nach Abzug des jährlichen Selbstbehalts)
Jährlicher Selbstbehalt nach Wahl
Für jemanden ohne Haustier ist es vielleicht nur schwer nachvollziehbar. Aber für Sie ist Ihre Fellnase viel mehr als einfach «nur» ein Haustier. Ihr Begleiter auf vier Pfoten ist Teil der Familie und ein treuer Freund, der sein Frauchen oder Herrchen niemals im Stich lassen würde. Und dafür lieben Sie ihn – ganz einfach.
Wenn es um sein Wohlergehen geht, dann möchten Sie sich nicht mit finanziellen Fragen herumschlagen.
Die Tiermedizin bietet moderne und wirksame Therapien, und dank des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts können viele Krankheiten wirksam behandelt werden. Die Kehrseite der Medaille: Die Behandlungskosten sind häufig hoch.
Mit einer Versicherung bei uns müssen Sie weder Abstriche bei der medizinischen Versorgung Ihres Lieblings machen noch bei Ihrem Ferienbudget.
Übernahme von konventionellen Behandlungen und Alternativtherapien, Deckung chronischer Krankheiten und Erbkrankheiten: die Liste der versicherten Leistungen ist umfangreich.
Animalia – die Nr. 1 für Hunde- und Katzenversicherungen in der Schweiz – bietet Ihnen umfassende und massgeschneiderte Versicherungslösungen.
Animalia funktioniert wie eine Kranken- und Unfallversicherung für Ihre Katze. Wir übernehmen 90 % der versicherten Behandlungskosten infolge von Krankheit oder Unfall. Dazu gehören Diagnosen, Klinik- oder Spitalaufenthalte, chirurgische Eingriffe, Tierarztkosten, Medikamente und andere Kosten. Diese Deckung greift, sobald Sie Ihren jährlichen Selbstbehalt erreicht haben.
Die Deckungen im Detail können Sie unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen
Die Karenzfrist ist der Zeitraum nach Inkrafttreten Ihrer Police, nach Ablauf derer der Versicherungsschutz wirksam wird. Die in den Animalia-Verträgen festgelegten Karenzfristen lauten wie folgt:
Die Versicherungsprämie setzt sich aus folgenden Faktoren zusammen:
Deckung, Selbstbehalt, Rasse sowie Alter Ihrer Katze und Ihr Wohnort.
Das Prinzip ist einfach: Je höher der Selbstbehalt, desto tiefer Ihre Prämie. Je jünger Ihr Haustier, desto tiefer Ihre Prämie.
Wenn Ihr Liebling auf vier Pfoten verletzt oder krank ist, fahren Sie mit ihm zum Tierarzt, ins Tierspital oder in die Tierklinik
Melden Sie den Leistungsfall bzw. verlangen Sie eine Bestätigung der Kostenübernahme von uns
Schicken Sie uns Ihre Rechnungen. Wir übernehmen 90 % der gedeckten Kosten, sobald der Selbstbehalt erreicht ist. Und das unbegrenzt
Sie können Ihren Vierbeiner ab dem 3. Monat versichern. Es gibt keine Altersgrenze nach oben, um Ihren Hund oder Ihre Katze zu versichern.
Bei einem Notfall im Ausland übernehmen wir die Kosten für die erforderlichen Behandlungen und Eingriffe. Wenn Sie mit Ihrer Fellnase übers Wochenende wegfahren oder sie mit in die Ferien nehmen, ist sie versichert.
Tierärzte in Nachbarländern
Angenommen, Sie wohnen unweit der italienischen, französischen, österreichischen oder deutschen Grenze. Können Sie einen Tierarzt in einem dieser Länder konsultieren? Ja, Sie können Ihre Tierarztpraxis frei wählen und wir übernehmen selbstverständlich die Behandlungskosten.
Zum Ablauf verlängert sich Ihr Vertrag jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr. Wenn Sie Ihren Vertrag also nicht kündigen, wird er automatisch verlängert.
Sie können Ihren Vertrag zum Ablauf kündigen (in unserem Beispiel zum 31. Dezember 2022) und danach zu jedem Jahrestag (also jeweils zum 31. Dezember). Um den Vertrag zu beenden, schicken Sie uns drei Monate vor Ablauf des laufenden Jahrs (also vor dem 30. September) Ihre schriftliche Kündigung.
Wenn Sie Ihre Katze einer neuen Besitzerin oder einem neuen Besitzer anvertrauen, können Sie den Vertrag kündigen. Sollte Ihr Liebling versterben, kündigen wir den Vertrag zum Datum seines Ablebens auf.